Nicht immer geht alles glatt beim Autokauf

Oft stellt sich nach Kauf eines Kfz heraus, dass der Zustand schlechter ist, als vom Verkäufer angegeben und erhebliche verschwiegene Mängel vorliegen. Häufig ist das Fahrzeug entgegen der Zusicherung des Verkäufers nicht unfallfrei oder die angegebene Kilometer-Laufleistung stimmt nicht/wurde manipuliert. Auch Neuwagen können erhebliche Mängel aufweisen, die der Verkäufer versucht abzustreiten. Auch hier sollten Sie sich so früh wie möglich durch einen Fachanwalt beraten lassen, sobald sich ein Problem abzeichnet.

Wir vertreten Sie und setzen Ihre Rechte durch insbesondere bei:

  • Kaufvertrag von neuen und gebrauchten Fahrzeugen
  • Mängel, verschwiegene Vorschäden/Unfallschäden, versteckte Mängel, falscher Tachostand…
  • Gewährleistungsrechte
  • Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung
  • Schadenersatz
  • Lieferverzug
  • Finanzierungskosten