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Sie sollten daher einen Tatvorwurf / Bußgeldbescheid nicht widerspruchslos bzw. ohne vorherige Rückfrage beim Fachanwalt akzeptieren. Es ist grundsätzlich nachteilig, sich spontan zu einem Vorwurf zu äußern. Sie sollten sich immer auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen und erst den Spezialisten fragen. Auch auf den ersten Blick „niedrige“ Bußgeldbescheide haben meistens Punkte im Fahrereignungsregister (vormals Verkehrszentralregister, „Flensburg“) zur Folge, die weitere Sanktionen/ein Fahrverbot nach sich ziehen und einen anstehenden Punkteabbau verhindern können.
Erst nach Einsicht in die Akte der Bußgeldstelle lässt sich feststellen, ob der Vorwurf gegen Sie überhaupt nachvollziehbar, begründet und nachweisbar ist.Rufen Sie uns an, damit wir klären können, ob eine Verteidigung erforderlich ist, welche möglichen Verteidigungsstrategien bestehen und welche Kosten entstehen können. Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung werden unsere Kosten in der Regel von dieser übernommen, wir kümmern uns auch um die Kostendeckungzusage.