Sie haben das Recht, von Anfang an einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung zu beauftragen, insbesondere um der Versicherung auf Augenhöhe gegenüber zu treten und unberechtigte Kürzungen und eine Verschleppung/Verzögerung der Regulierung zu vermeiden. Erst dann besteht „Waffengleichheit“ zwischen dem Geschädigten und dem Versicherer. Der spezialisierte Fachanwalt sollte natürlich insbesondere auch dann so früh wie möglich kontaktiert werden, wenn die Haftung strittig ist bzw. vom Unfallgegner auch bestritten wird.
Auch wenn Sie meinen, der Unfallgegner hätte den Unfall allein verschuldet oder sein Alleinverschulden am Unfallort zugegeben, sollten Sie sofort einen spezialisierten Fachanwalt mit der Schadenregulierung beauftragen. Im Nachhinein ist die Schuldfrage doch nicht immer so eindeutig oder wird vom Gegner bestritten. Zudem nehmen die Versicherungen oft Kürzungen bei den einzelnen Schadenspositionen (insbesondere bei den Reparaturkosten und der Wertminderung) vor, die der Geschädigte in der Regel nicht hinnehmen muss.
Daher ist es besser, wenn Geschädigte schnellstmöglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren, bevor die Versicherung des Unfallgegners angerufen wird. So können gleich die richtigen Weichenstellungen vorgenommen und Fehler/Rechtsnachteile vermieden werden. Geschädigte ohne Rechtsbeistand begehen hier oft bereits den ersten Fehler, indem sie mit der gegnerischen Versicherung direkt Kontakt aufnehmen oder noch schlimmer von einem Sachverständigen der Versicherung den Fahrzeugschaden begutachten lassen. Sie haben auch Anspruch auf einen freien und neutralen Sachverständigen, den Sie selbst aussuchen dürfen und den die Versicherung zu bezahlen hat. Der Sachbearbeiter der Versicherung wird Sie sicherlich nicht beraten und darauf hinweisen, welche einzelnen Schadenspositionen Ihnen zustehen können und wie Sie diese vollständig ersetzt erhalten.